Ziel der Planungsmethode BIM (Building Information Modeling) ist die Erarbeitung einer dreidimensionalen Darstellung von Gebäuden mittels eines digitalen Gebäudemodells unter Verwendung von 3D-Objekten, die mit Objektinformationen, aber auch mit Lageinformationen verknüpft werden können. Während das aktuelle, weiterentwickelte IFC4-Format die Aufnahme weiterer Elemente in das Gebäudemodell erlaubt und zur Fehlerminimierung beiträgt, ist im Bereich der Planung und des Städtebaus das Format CityGML entwickelt worden. Dadurch wird der Austausch virtueller 3D-Stadtmodelle durch Klassen, Definitionen und der Beschreibung für die in der Stadt- und Regionalplanung gängigen Objekte erreicht. Beide Formate, IFC4 und CityGML, erlauben zukünftig einen erheblich verbesserten, leistungsfähigen Einsatz von BIM als Gesamtmethode für Planungs-, Überwachungs- und Modellierungsleistungen der gebauten Umwelt. Dies hat zwangsläufig Auswirkungen auf den rechtlichen Instrumentenkasten. Der Einsatz der BIM-Arbeitsmethode erfordert allerdings umfassende vertragliche Regelungen sowie ihre Vereinbarkeit mit dem Vergabe-, Urheber- und Eigentumsrecht. Zusätzlich ist die Weiterentwicklung und Implementierung von BIM in Bauplanungs- und Bauordnungsverfahren zu prüfen. Ein wesentliches Ziel der Bereitstellung von digitalen Gebäude- und Geodaten ist die Unterstützung von behördlichen Ermessensentscheidungen. Im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht haben sich mit den Standardisierungsprozessen im Rahmen der Geostandards von XPlanung und XBau vielversprechende Ansätze zum »digitalen Planen vor dem Bauen« ergeben. Von einer methodischen Erweiterung von »building smart« zu »planning smart« kann derzeit keine Rede sein. Die durch BIM erzeugten Daten können bislang die personenbezogenen behördlichen Ermessensentscheidungen im Rahmen der Vorhabenzulassung und anderer Entscheidungen noch nicht vollständig automatisieren. Offene Austauschformate, die eigentlich dereinst zu einheitlichen Datenschnittstellen, Koordinationsmodellen und Datenplattformen führen sollen, sind bisher nicht flächendeckend implementiert, weder in Behörden noch in privaten Unternehmen.